incendo - 28. März 2024 17:20
URL: https//www.incendo.de//infos/lexikon.php?term=F&PHPSESSID=52778cca9b5f87d0bba6a8af144aa3e6
Lexikon zu Begriffen aus der Finanzwelt
Wählen Sie einfach den ersten Buchstaben des gesuchten Wortes aus, wir listen dann alle Begriffe die in dieser Kategorie vorhanden sind.
A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z  
Aktuell:» F
Fertighaus
Ein aus vorgefertigten Teilen errichtetes bzw. zusammengesetztes Gebäude in Massiv- oder Holzbauweise. Ein Fertighaus wird entweder schlüsselfertig oder als Ausbauhaus geliefert, wobei der Bauherr den gesamten oder Teilbereiche des Innenausbaus selbst vornehmen kann. Möglich ist auch die Lieferung der Bauteile zur Selbsterrichtung durch den Bauherrn. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, sind Fertighäuser wie konventionell errichtete Häuser beleihbar. Einschränkungen können bei Ausbauhäusern gemacht werden. Um die Forderungen, d. h. die Zahlung des Kaufpreises zum vereinbarten Zeitraum, abzusichern, verlangt der Lieferant des Fertighauses häufig eine Finanzierungsbestätigung einer Bank. Siehe auch Ausbauhaus
Feuerversicherung
Siehe Brandversicherung
Finanzierung aus einer Hand
Finanzierung, die nur bei einer Bank beantragt und von ihr oder als "Paket" von Krediten verschiedener Banken und/oder Bausparkassen bereitgestellt wird. Sie wird auch als Verbundfinanzierung bezeichnet. Bei der Finanzierung können die einzelnen Finanzierungsbausteine so ausgewählt erden, dass sich daraus die passende individuelle Baufinanzierung ergibt.
Finanzierungsplan
Im Finanzierungsplan werden die gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten den dafür erforderlichen Eigen- und Fremdmitteln gegenübergestellt. Kosten minus Eigenkapital ergeben dann den Kreditbedarf, der aus Fremdmitteln gedeckt werden muss. Auch die Höhe und Rückzahlung dieses Kredites werden im Finanzierungsplan festgehalten. Aus dem Finanzierungsplan ergibt sich so ein detaillierter Überblick über die gesamten benötigten Finanzierungsmittel und die Höhe der monatlichen Zahlungen.
Flur
Siehe Katasteramt
Flurkarte
Amtliche Katasterkarte, aus der die Lage des Grundstücks, die Flur- und Flurstücksnummer sowie in aller Regel die bereits vorhandene Bebauung ersichtlich sind. Ein Flurkartenauszug ist beim Katasteramt erhältlich. Siehe auch Amtlicher Lageplan, Katasterpapiere
Flurstück
Siehe Katasteramt
Forderungsabtretung
Siehe Abtretung
Forward-Darlehen
Bei Forward-Darlehen wird zwischen Kunde und Bank bereits jetzt ein Darlehensvertrag geschlossen, dessen Valutierung aber erst später erfolgt, oft innerhalb der nächsten 12 Monate, in der Regel aber nicht später als in 3 Jahren. Die Phase zwischen dem Vertragsabschluss und der Valutierung ist die sogenannte Forward-Zeit. Bereitstellungszinsen fallen für derartige Darlehen während der Forward-Zeit typischerweise nicht an. Stattdessen kann der Preis für dieses Produkt einerseits in Form einer Einmalprämie bezahlt werden, entweder gleich bei Vertragsabschluss oder anläßlich der Darlehensinanspruchnahme. Andererseits kann die Preisgestaltung über einen Zinsaufschlag für das zu valutierende Darlehen gesteuert werden. Der Effekt einer solchen Vorgehensweise liegt darin, dem Darlehensnehmer möglichst langfristig ein ggfs. derzeit günstiges aktuelles Zinsniveau zu sichern. Hierbei sind vielfältige Fallkonstellationen denkbar, wie etwa Der Kunde möchte ein neues Darlehen mit einer Zinsfestschreibungszeit aufnehmen, das aber erst später valutiert werden soll. Hintergrund hierfür ist ein künftiger Liquiditätsbedarf, etwa der Kauf einer Immobilie, bei dem die Zahlung des Kaufpreises erst später zu erfolgen hat (z.B. in 1 Jahr). Der Kunde beabsichtigt die Ablösung eines schon vorhandenen Darlehens , dessen Festzinsvereinbarung demnächst, z.B. in einem Jahr, ausläuft. Diese Darlehensform wurde gerade in Zeiten niedriger Zinsen von den Kunden der Banken er- und nachgefragt und findet aufgrund der derzeit recht günstigen Zinsverhältnisse aktuell besonderes Interesse, vor allem bei anstehenden Immobilienfinanzierungen, so dass das Forward-Darlehen als Produkt vor allem gemäß dem Immobilien-Nachfragemarkt sich entwickelte. Es findet zwischenzeitlich auch bei Unternehmensfinanzierungen Anwendung.
Freistellungserklärung
Beim Bau z. B. von Eigentumswohnungen durch einen Bauträger sichert sich dessen Bank im allgemeinen durch eine Globalgrundschuld an allen Eigentumswohnungen ab. Werden einzelne Eigentumswohnungen schon innerhalb der Bauphase verkauft, so muss der Käufer häufig bereits vor Fertigstellung erste Teilzahlungen auf den Verkaufspreis leisten. Zum Schutz des Käufers verpflichtet die Makler- und Bauträgerverordnung den Bauträger, Teilzahlungen in der Bauphase nur entgegenzunehmen, wenn durch eine Freistellungserklärung der finanzierenden Bank sichergestellt ist, dass die gekaufte Wohnung nach Zahlung des vollen Kaufpreises von der Globalbelastung durch die Bank des Bauträgers freigestellt wird. Viele Banken zahlen ein dem Käufer zugesagtes Darlehen aber erst dann, wenn die Globalgrundschuld auf dem Wohneigentum des Käufers gelöscht ist. In solchen Fällen ist eine Zwischenfinanzierung nötig.
Fremdkapital
Finanzierungsmittel, die von dritter Seite (z. B. von Banken, Bausparkassen, Versicherungen) als Darlehen zur Verfügung gestellt werden. Siehe auch Finanzierungsplan
Fälligkeitsdarlehen
Im Gegensatz zu Annuitätendarlehen wird das Fälligkeitsdarlehen am Ende der Laufzeit in einem Betrag zurückgezahlt. Während der Laufzeit sind nur die Zinsen zu zahlen. Diese Darlehensform bietet sich z. B. an, wenn zum Ende der Darlehenslaufzeit eine Lebensversicherung in mindestens gleicher Höhe fällig wird. Siehe auch Tilgungsaussetzung
Förderdarlehen
Siehe Förderkredit, Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus
Förderkredit
Einige Banken bieten inzwischen die Möglichkeit an, die Eigenheimzulage "gewinnbringend" in die Baufinanzierung einzubauen. Dabei werden z. B. die Zins- und Tilgungsleistungen (ggf. nur für einen Teil der Gesamtfinanzierung) vollständig über die staatliche Zulage erbracht. Es lohnt sich auf jeden Fall, sich danach zu erkundigen. Siehe Eigenheimzulage, Baukinderzulage, Grundförderung
Förderung
Siehe Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus
© 2024 incendo · All rights reserved
incendo GmbH · Freier Platz 10 · CH-8200 Schaffhausen · +41 (0) 52/625 76 65
Softwareentwicklung, ASP- und Contentlösungen