incendo - 28. März 2024 17:50
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Lexikon zu Begriffen aus der Finanzwelt
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MaBV
Siehe Makler- und Bauträgerverordnung
Makler- und Bauträgerverordnung
... regelt die Pflichten von Maklern und Bauträgern und enthält Vorschriften zum Schutz von Erwerbern von Eigenheimen/Eigentumswohnungen. Die MaBV regelt u. a., unter welchen Voraussetzungen ein Bauträger den vereinbarten Kaufpreis vom Erwerber ganz oder in Raten verlangen kann. Siehe auch Freistellungserklärung
Marktwert
Siehe Verkehrswert
Miteigentum nach Bruchteilen
Gibt es mehrere Eigentümer, steht jedem Miteigentümer ein bestimmter Anteil an einer Sache (an einem Grundstück) als ideeller Anteil zu – einem Ehepaar also je zur Hälfte. Es gibt keine Bestimmung von einzelnen Räumen o. ä.. Siehe auch Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum
Mitschuldner
Schuldner, der mit dem Darlehensnehmer zusammen haftet. Bei der Finanzierung eines Eigenheimes ist dies häufig der Ehegatte des Darlehensnehmers. Siehe auch Gesamtschuldner
Modernisierung
Verbesserung des Wohn- oder Nutzwertes eines bestehenden Gebäudes durch Anpassung z. B. des Grundrisses oder der Ausstattung an moderne Anforderungen. Sowohl Modernisierungen als auch Renovierungen können mit Darlehen von Hypothekenbanken finanziert werden.
Muskelhypothek
Siehe Eigenleistung
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