incendo - 28. März 2024 22:55
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Lexikon zu Begriffen aus der Finanzwelt
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Nachfinanzierungen
... werden immer dann erforderlich, wenn der ursprünglich ermittelte Bedarf an Fremdmitteln nicht ausreicht. Dies kann z. B. eintreten, wenn die Baukosten höher ausfallen als geplant. Für eine Nachfinanzierung muss ebenfalls ein Darlehensantrag bei der Bank gestellt werden. Schwierig wird die Nachfinanzierung dann, wenn die Beleihungsgrenze des Objektes bereits erreicht ist und durch die plötzlich entstehenden Mehrkosten keine Wertsteigerungen erzielt werden. Bei einer Wertsteigerung, z. B. durch den zusätzlichen Ausbau des Dachgeschosses oder einen größeren Grundriss, könnte auch der Beleihungswert entsprechend nach oben korrigiert werden. Als Nachfinanzierungen werden auch zusätzliche Darlehen auf ein bereits beliehenes Objekt, z. B. für Modernisierungen, bezeichnet.
Nachrangdarlehen
Darlehen, das im Rang nach bereits bestehenden Grundpfandrechten abgesichert ist. Insbesondere, wenn die Finanzierung über den erstrangigen Beleihungsraum von 60 % des Beleihungswertes hinausgeht. Nachrangfinanzierungen sind für den Darlehensgeber ein höheres Risiko, weil im Falle einer Zwangsversteigerung die Schulden nach Rangfolge bezahlt werden. Deshalb sind Nachrangfinanzierungen auch üblicherweise teurer als erstrangige Darlehen.
Nebenleistung
Alle Zahlungsverpflichtungen, die neben den Grundschuld-Zins- und Tilgungsleistungen vereinbart werden. Siehe auch Dingliche Zinsen
Nennbetrag
Siehe Nominalbetrag
Nichtabnahmeentschädigung
Betrag, der bei Nichtabnahme des Darlehens zu zahlen ist. Dient der Bank als Ausgleich für entgangenen Gewinn und den Refinanzierungsschaden. Die Nichtabnahmeentschädigung ist jeweils für den Einzelfall zu ermitteln. Siehe auch Abnahmeverpflichtung
Niedrigenergiehaus
Ein Haus, dessen Heizenergieverbrauch deutlich unter den üblichen Standardwerten liegt. Erreicht wird dies u. a. durch erhöhten Aufwand für Wärmedämmung, Wärmerückgewinnung, kontrollierte Lüftung und Verwendung besonderer Bauteile. Siehe auch Ökologische Baumaßnahme
Nominalbetrag
Der Nominalbetrag ist der Betrag, über den der Darlehensvertrag abgeschlossen wird. Der Auszahlungsbetrag des Darlehens liegt häufig unter dem Nominalbetrag, da Schätzgebühren, Bearbeitungsgebühren etc. sowie ein eventuelles Damnum i. d. R. bei der 1. Auszahlung des Darlehens einbehalten werden. Die Darlehenshöhe sollte deshalb so berechnet werden, dass man auch nach Abzug aller Kosten den benötigten Betrag zur Verfügung hat. Um Angebote verschiedener Banken vergleichen zu können, sollten Tilgungspläne verglichen und auch die entsprechenden Nebenkosten berücksichtigt werden.
Nominalzins
Zinssatz, der im Darlehensvertrag vereinbart und mit dem der Darlehensbetrag zu verzinsen ist. Er und der Tilgungssatz zusammen ergeben die Annuität. Die tatsächliche Belastung wird durch den (anfänglichen) effektiven Jahreszins ausgedrückt.
Notaranderkonto
Siehe Anderkonto
Notarbestätigung
Bestätigung des Notars gegenüber der Bank, dass der rangrichtigen Grundschuldeintragung nichts im Wege steht. Bei Erfüllung der übrigen Auszahlungsvoraussetzungen kann die Notarbestätigung die vorzeitige Auszahlung des Darlehens ermöglichen, bevor die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch vollzogen ist.
Notarielle Beurkundung
Bei Abschluss wichtiger Geschäfte, insbesondere bei Verträgen über den Kauf oder die Belastung von Grundstücken mit Grundpfandrechten verlangt der Gesetzgeber eine notarielle Beurkundung.
Notarkosten
Beim Erwerb eines Grundstücks sind neben den Erschließungskosten, der Grunderwerbssteuer und eventuellen Maklerkosten auch Notar- und Gerichtskosten (bis ca. 1,75 % vom Kaufpreis) einzukalkulieren.
Nutzfläche
In Wohngebäuden ist dies die Grundfläche eines Hauses, die nicht zur Wohnfläche gehört (z. B. Keller, Speicher).
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