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Lexikon zu Begriffen aus der Finanzwelt |
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Aktuell:» R |
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Rangbescheinigung |
Siehe Notarbestätigung |
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Realkredit |
Durch Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden) gesicherter langfristiger Kredit. Als Realkredit im Sinne des KWG gelten nur Kredite, die vollständig innerhalb der ersten 60 % des Beleihungswertes liegen. |
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Realkreditinstitut |
Siehe Hypothekenbanken |
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Refinanzierung |
Siehe Pfandbrief |
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Restkapital |
Siehe Restschuld |
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Restschuld |
Der Teil des Darlehens, der noch nicht zurückgezahlt wurde. Bei planmäßiger Tilgung ist das jeweilige Restkapital aus dem Tilgungsplan zu ersehen. |
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Risiko-Lebensversicherung |
Zur Absicherung eines Darlehens wird häufig eine Risiko-Lebensversicherung in Darlehenshöhe empfohlen. Sie wird bei Ableben des Versicherten fällig und bewahrt die Hinterbliebenen vor finanziellen Belastungen. |
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Rückgewähranspruch |
Sobald der Darlehensnehmer sein Darlehen zurückgezahlt hat und ansonsten keine weiteren Verbindlichkeiten bestehen, zu deren Zweck die Grundschuld bestellt wurde, muss die Bank die Grundschuld zurückgewähren. Dies erfolgt normalerweise durch eine Löschungsbewilligung oder auf Wunsch auch durch Abtretung. |
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Rückzahlung |
Siehe Tilgung, Sondertilgung |
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