incendo - 28. März 2024 18:38
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Lexikon zu Begriffen aus der Finanzwelt
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Weitere Darlehensbedingungen
Siehe Allgemeine Darlehensbedingungen
Werbungskosten
Bestimmte Aufwendungen, die aus vermieteten oder verpachteten Immobilien entstehen, sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Zum Beispiel Darlehenszinsen, Damnum, Abschreibungen und Bewirtschaftungskosten.
Wertermittlung
Siehe Schätzung
Wertermittlungsgebühr
Siehe Schätzgebühr
Wertgutachten
Siehe Schätzung
Wohnfläche
Für die Nutzung und die Wertermittlung von Wohngebäuden ist die Größe der Wohnfläche wichtig. Zur Wohnfläche gehören nicht Keller, Waschräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Dachböden, Schuppen und Garagen. Siehe auch Wohnflächenberechnung
Wohnflächenberechnung
Die genaue Berechnung der Wohnfläche ist nur für den Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus durch die II. Berechnungsverordnung amtlich geregelt. Hier findet man unter anderem die genauen Berücksichtigungsmodalitäten für z. B. verputzte Wände, Fenster- und Wandnischen, Erker und Wandschränke, Raumteile unter Treppen, Schornstein- und sonstige Mauervorlagen, freistehende Pfeiler und Säulen, Stuck, Tür- und Fensterverkleidungen, Öfen, Kamine und Heizungen, nicht beheizbare Wintergärten, Balkone und offene Hauslauben, Dachschrägen usw.. Die hier getroffenen Festlegungen haben sich in der Praxis allgemein durchgesetzt. Siehe auch Nutzfläche
Wohnungseigentum
... ist das Allein- oder Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum zu dem es gehört.
Wohnungseigentumsgesetz
Die rechtliche Grundlage für das Wohnungseigentum.
Wohnungsgrundbuch
Besonderes Grundbuch, das für jede Eigentumswohnung angelegt wird. Hier werden der Bruchteil des Miteigentums am Grundstück, das zum Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und als Beschränkung des Miteigentums die Sondereigentumsrechte der übrigen Wohnungseigentümer eingetragen.
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