incendo - 29. März 2024 11:39
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Lexikon zu Begriffen aus der Finanzwelt
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Damnum
Das Damnum oder Disagio bezeichnet eine Zinsvorauszahlung des Darlehensnehmers bei Darlehensauszahlung an die Bank. Diese Art der Leistung wird üblicherweise mit dem Darlehensauszahlungsanspruch verrechnet. Das bedeutet, dass der Darlehensnehmer, der ein Damnum vereinbart, nur die um das Damnum verminderte Darlehenssumme ausgezahlt bekommt – nicht die vollen 100 %. Vorteil ist, dass sich der zu zahlende Nominalzins verringert. Das Damnum kann nur bei vermieteten Immobilien voll steuerlich abgesetzt werden. Ob allerdings wirklich ein steuerlicher Nutzen entsteht, ist sorgfältig zu prüfen - gerade bei vermieteten Immobilien, bei denen die Schuldzinsen ohnehin steuerlich geltend gemacht werden können, ist es fraglich, ob es sich lohnt. In der Regel kann ein Damnum von bis zu 10 % der Darlehenssumme vereinbart werden. Siehe auch Auszahlungskurs, Konditionen
Darlehensanfrage
Siehe Darlehensantrag
Darlehensantrag
... auch Kreditantrag, Darlehensanfrage oder Selbstauskunft genannt. Bei Banken allgemein üblicher Vordruck, in dem alle für die Kreditentscheidung wichtigen Daten des Darlehensnehmers und seiner wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Objektdaten und der Finanzierungsplan erfasst werden. Der Darlehensantrag dient der Bank zur Bewertung und Beurteilung der beantragten Finanzierung. Er ist von dem Darlehensnehmer zu unterschreiben und zusammen mit den notwendigen Darlehensunterlagen bei der Bank einzureichen. Bei mehr als 2 Darlehnsnehmern sind üblicherweise weitere Darlehensanträge auszufüllen (ggf. ohne Objekt- und Finanzierungsdaten). Viele Banken verfügen heute schon über standardisierte Darlehensanträge im Internet, die online oder nach Download auf den eigenen PC ausgefüllt und quasi als Finanzierungsanfrage direkt an die Bank verschickt werden können. Eine online-Anfrage ersetzt aber keinesfalls den unterschriebenen Darlehensantrag nebst notwendigen Unterlagen. Siehe auch Darlehensunterlagen
Darlehensbewilligung
Aufgrund des Darlehensantrages und der dazugehörigen Darlehensunterlagen prüft die Bank, ob die Bonität des Darlehensnehmers und die Werthaltigkeit des Objektes ihren Anforderungen hinsichtlich der dauerhaften Nachhaltigkeit und des Risikos entspricht. Ist das Ergebnis positiv, bewilligt die Bank, d. h., sie erstellt den Darlehensvertrag und sagt damit verbindlich die Übernahme der beantragten Finanzierung zu. Aufgrund der heutigen technischen Möglichkeiten dauert es i. d. R. nur wenige Tage, bis die Entscheidung mitgeteilt wird.
Darlehenskündigung
Siehe Kündigung
Darlehensnominalbetrag
Siehe Nominalbetrag
Darlehensunterlagen
Für die Bewilligung eines Darlehens müssen der Bank zusammen mit dem Darlehensantrag Bonitäts- und Objektunterlagen eingereicht werden, damit sie eine fundierte Entscheidung treffen kann. Üblich sind mindestens: Gehalts-/Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate (ggf. letzter Rentenbescheid) Nachweis des Vorjahreseinkommens (z. B. Dezemberabrechnung mit Jahressummen) letzter (Einkommens-)Steuerbescheid, möglichst aus dem Vorjahr zusätzlich bei Selbständigen (Freiberufler, Gewerbetreibende) Einkommensteuerbescheide der letzten 2 Jahre (mindestens drittbestätigte Einkommensteuererklärungen) unterschriebene Bilanzen der letzten 2 Jahre mit G + V aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen mit Vergleichswerten des Vorjahres Baupläne, Bauzeichnung, Grundrissdarstellung (vom Architekten/Bauträger) Berechnung des umbauten Raums (vom Architekten/Bauträger) Wohn-/Nutzflächenberechnung (vom Architekten/Bauträger) aktueller Grundbuchauszug Baubeschreibung (vom Architekten/Bauträger) bei fertigen Gebäuden: falls vorhanden (Wert-)Gutachten, Besichtigungsbericht, Schätzung bei Erbbaurechten: Kopie des Erbbaurechtsvertrages (ggf. Entwurf vom Notar) bei vermieteten Objekten: Mietaufstellung und Kopie(n) der V+V-Anlage(n) aus der letzten Steuererklärung Vor der ersten Auszahlung werden weitere Unterlagen notwendig. Diese sind im Darlehensvertrag i. d. R. detailliert aufgeführt.
Darlehensurkunde
Darlehensvertrag
Darlehensvertrag
Vertrag, der zwischen Bank und Darlehensnehmer, z. B. zur Finanzierung einer Immobilie, geschlossen wird. Vereinbart werden hier die Höhe der Darlehenssumme, Art und Höhe der Rückzahlungen, Gültigkeitsdauer der Konditionen, Art der Ab-/Besicherung, Zins- und Tilgungssatz, etc. - aber auch alle weiteren Konditionen und die Allgemeinen Darlehensbedingungen der Bank festgehalten. Bevor die Bank ein Darlehen bewilligt und den Darlehensvertrag erstellt, führt sie zunächst eine Bonitätsprüfung und eine Beleihungswertermittlung durch.
Darlehenszusage
Einseitige, verpflichtende Erklärung der Bank, ein Darlehen zu den genannten Konditionen/Bedingungen zu gewähren. Siehe auch Darlehensvertrag
Degressive Abschreibung
Siehe Abschreibung, degressive
Dingliche Sicherheit
Siehe Grundschuld
Dingliche Zinsen
Zinsen, die in Abt. III des Grundbuches neben dem Grundschuldbetrag eingetragen werden (meist 15 %). Sie entsprechen nicht den im Darlehensvertrag vereinbarten und vom Darlehensnehmer an die Bank zu zahlenden Zinsen, sondern liegen i. d. R. höher. Die Zinsen und der Grundschuldbetrag stellen den Sicherungsrahmen dar, den die Bank im Falle einer Zwangsversteigerung geltend machen kann.
Disagio
Siehe Damnum
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