incendo - 28. März 2024 12:53
URL: https//www.incendo.de/infos/lexikon.php?term=K&PHPSESSID=de660f8e82b916b38a32554d5b9f4830
Lexikon zu Begriffen aus der Finanzwelt
Wählen Sie einfach den ersten Buchstaben des gesuchten Wortes aus, wir listen dann alle Begriffe die in dieser Kategorie vorhanden sind.
A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z  
Aktuell:» K
Katasteramt
Die Katasterämter führen die Liegenschaftskataster, die amtlichen Verzeichnisse der Grundstücke. Sie vermessen die einzelnen Grundstücke und zeichnen sie in Karten auf. Die größte katasteramtliche Einheit ist die Gemarkung. Die einzelnen vermessenen Flächen werden als Flure und als Flurstücke (früher Parzellen) bezeichnet. Beim Katasteramt sollte vor Erwerb eines Grundstückes die Flurkarte eingesehen werden, um sich über Lage, Flur-, Flurstücksnummer, Nutzungsart etc. zu unterrichten.
Katasterpapiere
Unterlagen mit "technischen" Daten der Grundstücke, z. B. Lagepläne, Flurkarten, Grenzeinhaltungsbescheinigungen, Auszug aus dem Liegenschaftsbuch u. ä., erhält man bei den Katasterämtern bzw. über öffentlich bestellte Vermessungsingenieure. Die Unterlagen werden häufig für die Bauplanung und -finanzierung gebraucht.
Kaufvertrag
Siehe Grundstückskaufvertrag
Kinderzulage
Siehe Baukinderzulage
Kommunalobligation
Öffentlicher Pfandbrief, der durch eine Forderung gegen inländische Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts besichert ist. Siehe auch Pfandbrief
Konditionen
Bedingungen des Darlehens. Hierzu zählen Nominalzins, Auszahlungskurs, Dauer der Zinsfestschreibung, Tilgung, Breitstellungszinsen und Bearbeitungsgebühren. Nur aus dem sorgfältigen Vergleich der Konditionen lässt sich ermitteln, ob eine Darlehensangebot preisgünstig ist. Näheren Aufschluss hierüber gibt der (anfängliche) Effektivzins.
Konditionenanpassung
Nach Ablauf der Zinsfestschreibung werden die Konditionen des Darlehens zwischen Bank und Darlehensnehmer neu vereinbart. Üblicherweise bietet die Bank dem Darlehensnehmer dazu rechtzeitig vor Ablauf der Festschreibungszeit Verlängerungskonditionen, z. B. einen aktuellen Zinssatz, veränderte Zahlungsmodalitäten u. ä., an. Kommt eine Vereinbarung zustande, besteht der Darlehensvertrag im übrigen fort. Grundsätzlich ist jeder Darlehensnehmer bei Konditionenanpassung berechtigt, den Darlehensvertrag zu kündigen und die Finanzierung bei seiner bisherigen Bank abzulösen. Es lohnt sich in jedem Fall, die aktuellen Angebote anderer Banken unter Preis-/Leistungsaspekten zu prüfen. Die entstehenden Kosten können sich durch einen günstigeren Zinssatz schnell bezahlt machen.
Kreditantrag
Siehe Darlehensantrag
Kreditbedarf
Siehe Finanzierungsplan
Kreditunterlagen
Siehe Darlehensunterlagen
Kreditwürdigkeit
Siehe Bonität
Kreditzusage
Siehe Darlehensbewilligung
Kündigung
Einseitige Erklärung der Bank oder des Darlehensnehmers zur Beendigung des Darlehensvertrages. Hypothekendarlehen sind seitens der Bank bei vertragsgemäßer Abwicklung unkündbar. Der Kunde kann das Darlehen zu den vertraglich vereinbarten Terminen schriftlich kündigen, in der Regel zum Ablauf der Zinsfestschreibung (Zinsanpassungstermin).
© 2024 incendo · All rights reserved
incendo GmbH · Freier Platz 10 · CH-8200 Schaffhausen · +41 (0) 52/625 76 65
Softwareentwicklung, ASP- und Contentlösungen