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Lexikon zu Begriffen aus der Finanzwelt |
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Aktuell:» L |
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Landesverbürgte Darlehen |
Siehe Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus |
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Langfristiger Kredit |
Siehe Laufzeit |
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Laufzeit |
Die Laufzeit eines Kredites umfasst den Zeitraum von der Auszahlung bis zur vollständigen Rückzahlung. Darlehen der Hypothekenbanken haben durchschnittliche Laufzeiten von 30 Jahren. Lange Laufzeiten haben wegen des meist geringen Tilgungssatzes den Vorteil niedriger Belastung (Annuität). |
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Lebenshaltungskosten |
Die Bank prüft vor Darlehensgewährung, ob nach Abzug aller Belastungen ein ausreichender Betrag zum Bestreiten des normalen Lebensunterhalts verbleibt.
Hierfür sind folgende Mindestsätze (Haushaltspauschalen, Sockelbeträge) festgesetzt: 1-Personen-Haushalt 650,00 Euro, 2-Personen-Haushalt 950,00 Euro) bei gesamtschuldnerischer Haftung je unterhaltspflichtiger Person 175,00 Euro.
Für eine vierköpfige Familie bedeutet dies, dass monatlich mindestens 1.300,00 Euro für den Lebensunterhalt verbleiben müssen. Werden die Pauschalen nicht erreicht, kann eine Beleihung ausnahmsweise dennoch möglich sein, wenn andere günstige Umstände dafür sprechen. Bei höheren Einkommen sind besondere Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. |
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Lineare Abschreibung |
Siehe Abschreibung, lineare |
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Löschungsbewilligung |
Mit der Löschungsbewilligung erklärt die Bank nach Rückzahlung des Darlehens, dass sie die Löschung des Grundpfandrechtes (Hypothek oder Grundschuld) im Grundbuch bewilligt. Der Eigentümer kann dann die Löschung im Grundbuch über einen Notar beantragen. |
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