incendo - 29. März 2024 14:48
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Lexikon zu Begriffen aus der Finanzwelt
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Objekt
Siehe Beleihungsobjekt
Objektkredit
Siehe Hypothekendarlehen
Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus
Der Staat fördert den Wohnungsbau außer durch steuerliche Maßnahmen auch durch zinsgünstige Darlehen (Aufwendungsdarlehen), laufende Zuschüsse (Aufwendungszuschüsse) und/oder Bürgschaften. Die meisten Förderungsarten sind an bestimmte Einkommensgrenzen und andere Voraussetzungen gebunden und ggf. von Bundesland zu Bundesland verschieden. Auskünfte erteilen die örtlichen Ämter für Wohnungswesen, Stadt- und Kreisverwaltungen.
Öffentlicher Pfandbrief
Siehe Kommunalobligation
Ökohaus
Siehe Niedrigenergiehaus, Ökologische Baumaßnahme, Passivhaus
Ökologische Baumaßnahme
Bestimmte ökologisch sinnvolle Baumaßnahmen werden vom Staat gefördert; z. B. der Einbau von Solar- und Wärmerückgewinnungsanlagen vor Bezug des Eigenheimes (Abschluß der Maßnahme bis 31.12.2000) = max. EUR 256,-- p. a. (insgesamt höchstens EUR 2.048,--) Neubau einer Wohnung in einem Niedrigenergiehaus oder Erwerb einer solchen Wohnung im Fertigstellungsjahr (Fertigstellung bis 31.12.2000) = = max. EUR 205,-- p. a. (insgesamt höchstens EUR 1.640,--) Auskünfte über ggf. weitere Förderungsmöglichkeiten erteilen die örtlichen Ämter für Wohnungswesen, Stadt- und Kreisverwaltungen. Siehe auch Eigenheimzulage, Grundförderung.
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