incendo - 28. März 2024 17:22
URL: https//www.incendo.de/infos/lexikon.php?term=U&PHPSESSID=24f448963207d14270633dd90f2da1cb
Lexikon zu Begriffen aus der Finanzwelt
Wählen Sie einfach den ersten Buchstaben des gesuchten Wortes aus, wir listen dann alle Begriffe die in dieser Kategorie vorhanden sind.
A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z  
Aktuell:» U
Umbauter Raum
Rauminhalt von Gebäuden. Siehe auch Bruttorauminhalt
Umschuldung
Ablösung eines bestehenden Kredites durch ein neues Darlehen, in der Regel bei einem anderen Kreditinstitut. Umschuldungen erfolgen z.B. um kurzfristige Bankkredite (z. B. Zwischenfinanzierungen) in ein langfristiges Hypothekendarlehen oder ein Gleitzins- in ein Festzinsdarlehen umzuwandeln, bei Konditionenanpassung, wenn die Zinsfestschreibungsfrist des laufenden Darlehens in Kürze abläuft, der Darlehensnehmer das Anschlussangebot seiner Bank nicht akzeptiert und darum einen anderen Kreditgeber wählt. Siehe auch Anschlussfinanzierung
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Nach § 22 Abs. 1 GrEStG dürfen Erwerber eines Grundstücks oder eines Erbbaurechts in das Grundbuch erst dann als Eigentümer oder als Erbbauberechtigte eingetragen werden, wenn eine Bescheinigung des Finanzamtes vorgelegt wird, dass der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen. Das Finanzamt wird diese Bescheinigung erteilen, sobald die Grunderwerbssteuer, die zur Beschleunigung des Verfahrens auch vor Fälligkeit entrichtet werden kann, gezahlt ist.
© 2024 incendo · All rights reserved
incendo GmbH · Freier Platz 10 · CH-8200 Schaffhausen · +41 (0) 52/625 76 65
Softwareentwicklung, ASP- und Contentlösungen