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Lexikon zu Begriffen aus der Finanzwelt |
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Aktuell:» Z |
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Zession |
Siehe Abtretung |
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Zinsanpassung |
Siehe Konditionenanpassung, Zinsfestschreibung |
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Zinsfestschreibung |
Zeitraum, über den im Darlehensvertrag ein fester Zinssatz vereinbart ist. Nach Ablauf dieses Zeitraumes wird der Zins, entsprechend der Marktlage neu verhandelt. Insbesondere in Zeiten niedriger Zinsen, ist eine lange Zinsfestschreibung für den Darlehensnehmer interessant. Übliche Zinsfestschreibungsfristen sind 5, 8, 10 und 15 Jahre. Vereinzelt werden auch 20 Jahre und länger angeboten. Siehe auch Anschlussfinanzierung, Konditionenanpassung |
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Zinsfestschreibungsfrist |
Siehe Zinsfestschreibung |
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Zinssatz |
Siehe Effektivzins, Nominalzins |
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Zinsänderungsrisiko |
Nach Ablauf der Zinsfestschreibung werden die Konditionen des Darlehens – insbesondere der Zinssatz - zwischen Bank und Darlehensnehmer neu vereinbart. Jeder Darlehensnehmer ist bei Konditionenanpassung berechtigt, die aktuellen Angebote anderer Banken unter Preis-/Leistungsaspekten zu prüfen und den Darlehensvertrag zu kündigen bei seiner bisherigen Bank abzulösen. Die entstehenden Kosten können sich durch einen günstigeren Zinssatz durchaus schnell bezahlt machen. Siehe auch Gleitzinsdarlehen |
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Zusatzsicherheiten |
Sie sind erforderlich, wenn die üblichen Sicherheiten nicht für eine Darlehensgewährung ausreichen. Zu ihnen gehören u. a. Bürgschaften von Banken oder vom Arbeitgeber, Mitverpflichtungen von Verwandten, die Abtretung von Ansprüchen aus Kapital- und Risikolebensversicherungen oder Bausparverträgen, die Verpfändung von Bankguthaben und Wertpapieren. |
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Zweck(bestimmungs)erklärung |
Siehe Sicherungsvereinbarung |
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