incendo - 19. April 2024 13:33
URL: https//www.incendo.de/portrait/agbs.php?plain=1
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Auch zum download als PDF AGBs zum download
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die incendo GmbH (nachfolgend "incendo" genannt) schließt Verträge ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Den Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Etwas anderes gilt nur, wenn und soweit incendo Bedingungen des Kunden schriftlich oder mittels elektronischer Form anerkennt.
§ 2 Vertragsgegenstand; Zustandekommen des Vertrages
(1) Der Vertragsgegenstand ist die Nutzungsmöglichkeit der von incendo zur Verfügung gestellten Software. Die Dokumentation der Software definiert und konkretisiert die von incendo zu erbringende Leistung abschließend. Der Nutzungsumfang der Software ist abhängig von der gewählten Nutzungsart.
(2) Die Eignung der Software für individuelle oder generelle Kundenbelange ist nicht Gegenstand der Leistung von incendo.
(3) Für den Abschluss des Vertrages hat der Kunde das Bestellformular unter https://www.incendo.de/ticketcorner auszufüllen und an incendo zu senden. Nach einer überprüfung der Kundenangaben nimmt incendo das Angebot des Kunden durch übermittlung der TAN und /oder PIN (Zugangsinformationen) an den Kunden an.
§ 3 Verantwortungsbereich; Leistungsübergabe
(1) Die Verantwortlichkeit von incendo reicht nur soweit, als eine rechtlich und tatsächlich begründete Beeinflussung von technischen Einrichtungen besteht (Verantwortungsbereich).
(2) Der Leistungsbereich gemäß Zf. 3.1 endet am WAN-Anschluss des Routers von incendo.
(3) Außerhalb des Bereichs gemäß Zf. 3.2 ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Leistungen außerhalb dieses Bereiches sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Der Kunde hat nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten für die geeignete Infrastruktur zu sorgen, um die Leistung von incendo am übergabepunkt für sich nutzbar zu machen.
§ 4 Widerrufsrecht
(1) Sofern der Kunde Verbraucher ist, kann er seine auf den Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und hat schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Web-Tickets innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde eine Belehrung über sein Widerrufsrecht schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt bekommt.
(2) Der Widerruf ist an die incendo GmbH, Freier Platz 10, CH-8200 Schaffhausen zu richten.
(3) Mit Ausübung des Widerrufsrecht erlischt die Bindung des Kunden an sein Vertragsangebot. Die Parteien haben die jeweils empfangenen Leistungen zurückzugeben.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde wird incendo auf erkannte Mängel, auf fehlende Verfügbarkeiten und sonstige Probleme unverzüglich hinweisen.
(2) Für die inhaltliche Richtigkeit und formale Zulässigkeit der eingestellten Daten ist incendo nicht verantwortlich; die Verantwortlichkeit liegt ausschließlich beim Kunden.
(3) Die Verantwortung für die ordnungsgemäße und sachgerechte Verwendung der dem Kunden zugeteilten Zugangsinformationen obliegt ausschließlich dem Kunden. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich auch für Belange der Geheimhaltung.
(4) Der Kunde wird geeignete Mitwirkungshandlungen unverzüglich erbringen, sofern diese incendo bei deren Leistungserbringung unterstützen und dem Kunden zumutbar sind.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde ist berechtigt, die im Rahmen der Leistungserbringung gemäß Zf. 2.1 von incendo bereitgestellte Software zu nutzen. Hierfür erhält der Kunde ein zeitlich auf die Dauer dieses Vertrages begrenztes einfaches Nutzungsrecht. Dies ist darauf beschränkt, die auf den von incendo bestimmten Rechnern zur Verfügung gestellte Software gemäß dieser Vereinbarung zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Software ist dem Kunden nicht gestattet. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, die Software in ein eigenes Intranet oder Extranet einzuspielen, in einer Mehrplatzumgebung zu nutzen, Dritten außerhalb dieses Vertrages zugänglich zu machen, die Leistungen von incendo an Dritte zu lizenzieren oder Vervielfältigungsstücke der Software herzustellen oder an Dritte zu verbreiten.
(2) Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unter der Bedingung der vollständigen und vorbehaltslosen Zahlung der Vergütung gemäß Zf. 7 durch den Kunden.
§ 7 Rechte von incendo
(1) incendo ist berechtigt, den Zugriff auf den Business to Business Bereich zu sperren, wenn der Kunde die Software vertragswidrig nutzt, im Zahlungsrückstand ist oder die Sicherheit des Systems, insbesondere durch Verlust oder Diebstahl der Zugangsinformationen, nicht mehr gewährleistet ist.
(2) incendo behält sich darüber hinaus vor, die Verfügbarkeit des Servers zu unterbrechen, um Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie Änderungen am Server bzw. an anderer für die Erbringung der Leistungen unter diesem Vertrag erforderlichen Hard- und Software vorzunehmen. incendo wird sich bemühen, derartige Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen auf ein Minimum zu reduzieren und diese so schnell wie unter Anwendung kaufmännischer Sorgfalt möglich zu Ende zu führen und den Zugang wiederherzustellen. Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen stehen Maßnahmen gleich, mit denen sich incendo bemüht, individuelle und generelle Eignungsdefizite der Software zu beheben.
§ 8 Entgelt, Abrechnung
(1) Eine aktuelle Vergütungsübersicht ist unter www.incendo.de zu finden. Alle Preise verstehen sich exklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es besteht abhängig von der gewählten Nutzungsart die Möglichkeit per Webticket zu zahlen. Alle Tickets haben eine Gültigkeit von zwölf Monaten.
(2) Am Ticket-Corner kann der Kunde innerhalb der Bundesrepublik Deutschland online Webtickets bestellen. Der Kunde erhält nach Eingang der Bestellung von incendo eine Rechnung. Bis zu einem Bestellwert in Höhe von 51,00 EUR erfolgt die Auslieferung der TANs sofort per Email. Ansonsten werden die Tickets nach Zahlungseingang dem Kunden per Post übermittelt.
(3) incendo ist berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 7 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Schweizerischen Nationalbank zu berechnen.
§ 9 Haftung
(1) incendo haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten sowie für Personenschäden und schwerwiegendes Organisationsverschulden nach den gesetzlichen Regelungen.
(2) (2) incendo haftet im übrigen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Verzug, Schlechtleistung etc. ) nur für leichte Fahrlässigkeit und auch nur dann,
  •  
  • sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und dabei nur für
  •  
  • vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss
    (3) Haftung nach Zf. 9.2 ist zudem pro Einzelvertrag summenmäßig beschränkt auf die Höhe der aus dem betreffenden Einzelvertrag geschuldeten Vergütung. Der Kunde wird incendo darauf hinweisen, falls der vorhersehbare Schaden diese Summe übersteigt.
    (4) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel aus miet- oder mietähnlichen Verhältnissen, die bereits beim Vertragsschluss vorlagen (§ 258 OR) ist ausgeschlossen.
    (5) Die vorgestellten Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter bzw. Erfüllungsgehilfen von incendo.
    § 10 Rechte Dritter
    (1) Die Parteien gewährleisten, dass die im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erbrachten Leistungen sowie übermittelten Materialien und Daten keine Rechte Dritter verletzen. Dies gilt unbeschadet der vorrangigen Regelungen unter Zf. 5.2, 5.3 und 7.1.
    (2) Die Parteien stellen sich wechselseitig von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Rechtsverletzung gemäß Zf. 10.1 gegen sie jeweils geltend gemacht werden. Die Parteien informieren sich gegenseitig unverzüglich schriftlich über eine solche Inanspruchnahme durch Dritte.
    § 11 Datenschutz
    (1) incendo verpflichtet sich, die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten.
    (2) incendo erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten - Nutzerdaten - soweit dies zur Erfüllung dieses Vertrages erforderlich ist.
    § 12 Vertragsdauer und Kündigung
    (1) Die Vertragsdauer richtet sich nach dem im Web-Ticket vereinbarten Nutzungszeitraum.
    (2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
    § 13 Abtretungs-, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot
    (1) Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag und die übertragung dieses Vertrages insgesamt durch den Kunden bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von incendo.
    (2) Die Aufrechung oder Zurückbehaltung durch den Kunden gegen Ansprüche von incendo aus diesem Vertrag oder damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist nur statthaft, sofern die fällige Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
    § 14 Sonstige Regelungen
    (1) Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform oder der mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen elektronischen übermittlungsform. Die telekommunikative übermittlung genügt nicht. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.
    (2) incendo ist berechtigt, die von ihr zur Vertragserfüllung geschuldeten Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.
    (3) Änderungen der vorliegenden AGB werden dem Kunden durch incendo in geeigneter Weise mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen der AGB nicht innerhalb eines Monats nach Zugang, so gelten diese Änderungen mit der darauffolgenden Inanspruchnahme der vertragsgegenständlichen Leistung als bewilligt. Auf diese Folge wird incendo den Kunden bei Mitteilung der Änderungen ausdrücklich hinweisen.
    (4) Es gilt das schweizerische Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten ist Schaffhausen.
    (5) Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam und/oder undurchführbar sein, wird die Wirksamkeit und Durchführbarkeit aller übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame und/oder undurchführbare Bestimmung ist in diesem Fall durch diejenige wirksame und/oder durchführbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Vorstehendes gilt entsprechend, falls der Vertrag Lücken enthalten sollte.
    Stand April 2005
    © 2024 incendo · All rights reserved
    incendo GmbH · Freier Platz 10 · CH-8200 Schaffhausen · +41 (0) 52/625 76 65
    Softwareentwicklung, ASP- und Contentlösungen