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Lexikon zu Begriffen aus der Finanzwelt |
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Wählen Sie einfach den ersten Buchstaben des gesuchten Wortes aus, wir
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Aktuell:» H |
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Haushaltspauschale |
Siehe Lebenshaltungskosten |
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Herstellungskosten |
Unter Herstellungskosten versteht man alle zur Herstellung des Gebäudes notwendigen Kosten, also Baukosten und Baunebenkosten sowie der Kosten für die Außenanlagen. Nicht dazu gehören die Kosten für den Erwerb des Grundstücks - sie werden zu den Anschaffungskosten gerechnet. |
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Hypothek |
Pfandrecht an einem Grundstück wegen einer bestimmten Forderung, d.h., an die Forderung gebunden. Ein langfristiges Baudarlehen (Hypothekendarlehen) wurde früher durch eine Hypothek zu Gunsten des Darlehensgebers im Grundbuch abgesichert. Heute wird sie weitgehend durch die einfacher zu handhabende Grundschuld ersetzt. Auf die Grundschuld finden alle Vorschriften über die Hypothek Anwendung, soweit sich nicht Abweichendes daraus ergibt, dass die Grundschuld keine Forderung voraussetzt. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter Hypothek auch ein langfristiges, im Grundbuch abgesichertes Darlehen verstanden. |
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Hypothekarkredit |
Siehe Hypothekendarlehen |
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Hypothekenbanken |
Banken, die auf langfristige, grundpfandrechtlich gesicherte Finanzierungen spezialisiert sind. Sie unterliegen den besonderen gesetzlichen Regelungen des Hypothekenbankgesetzes (HypBG). Die Mittel zur Kreditvergabe werden u. a. durch den Verkauf von Pfandbriefen beschafft. Sie finanzieren sowohl private als auch gewerblich genutzte Objekte (z. B. Büro-, Geschäfts- und Lagerhäuser, Werkstatt- und Fabrikgebäude, Hotels). |
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Hypothekenbankgesetz |
Das HypBG gilt für Realkreditinstitute, die zur Beschaffung der Darlehensmittel im langfristigen Kreditgeschäft u. a. Pfandbriefe und Kommunalobligationen herausgeben. |
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Hypothekendarlehen |
Oberbegriff für grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen. Siehe auch Hypothek |
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